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   OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09   

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https://dejure.org/2011,12130
OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2011,12130)
OLG München, Entscheidung vom 30.06.2011 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2011,12130)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2011,12130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer Dienstleistungskonzession: Zulässigkeit des Vergaberechtswegs; Verweisung an ein Verwaltungsgericht; Rechtsbeschwerde als speziellerer Rechtsbehelf gegenüber der Divergenzvorlage

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 505
  • BauR 2011, 2014
  • VergabeR 2011, 889
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Jedenfalls seien die Vorschriften der §§ 102 ff GWB entsprechend der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.3.2011 - Verg 48/10 - analog heranzuziehen.

    d) Auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.3.2011 - Verg 48/10 - steht dem nicht entgegen.

  • OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Anforderungen an eine wirksame

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Infolge des Inkrafttretens des Art. 5 Abs. 7 dieser VO am 3.12.2009 hat das OLG Düsseldorf eine nachträglich entstandene Regelungslücke bezüglich der Nachprüfung von Entscheidungen nach Art. 5 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 festgestellt, welche durch die analoge Anwendung der Vorschrift des § 102 GWB zu schließen sei (ebenso nun OLG München vom 21.6.2011 - Verg 6/11).

    Doch vermag auch diese Überlegung die aktuelle Gesetzeslage nicht zu überwinden (vgl. zu einem ähnlichen Problem OLG München vom 21.6.2011 - Verg 6/11 - zur Abgrenzung Dienstleistungskonzession/Dienstleistungsauftrag/Direktvergabe nach VO (EG) Nr. 1370/2007).

  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    In diesem Zusammenhang stellt der Senat klar, dass im Beschluss vom 25.3.2011 - Verg 4/11 - lediglich Rechtsprechung und Literatur zitiert worden ist, ohne dass der Senat seine Meinung hierzu geäußert hat.

    c) Für diesen effektiven Rechtsschutz steht in Deutschland der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen zur Zeit nicht zur Verfügung, auch wenn dies, wie bereits im Beschluss vom 25.3.2011 - Verg 4/11 - ausgeführt, sinnvoll wäre.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    So hat inzwischen auch der BGH (Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10) klargestellt, dass er an früheren möglicherweise missverständlichen Äußerungen nach der Neuregelung nicht mehr festhalten will.
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Aus der Pflicht zur Beachtung dieser Grundsätze bei grenzüberschreitendem Interesse folgt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.10.2005 - C-458/03) die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung.
  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Der Senat weist - entsprechend der Vorgabe durch den EuGH - vorsorglich darauf hin, dass die öffentlichen Auftraggeber auch bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession dazu verpflichtet sind, die Grundregeln des AEU-Vertrages, insbesondere die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sowie die daraus fließende Transparenzpflicht zu beachten, wenn ein grenzüberschreitendes Interesse besteht (EuGH vom 10.3.2011 - C-274/09).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-274/08

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats (Beschluss vom 2.7.2009) hat der EuGH mit Urteil vom 10.3.2011 - Rs. C-274/08 - entschieden, dass eine Dienstleistungskonzession vorliegt, weil das Entgelt für die Transportleistungen von einem Dritten bezahlt wird und der Auftragnehmer ein wenn auch eingeschränktes wirtschaftliches Risiko übernimmt.
  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung (BayObLG vom 11.12.2001 - Verg 15/01) und Literatur (Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz GWB - Vergaberecht 2. Aufl. § 99 Rn. 237; Noch in Byok/Jaeger Kommentar zum Vergaberecht 2. Aufl. Rn. 751) hat sich aber unter Hinweis auf die Regelung in der Rechtsmittelrichtlinie dafür ausgesprochen, dass aus dem Gebot zur Beachtung der allgemeinen Grundsätze - wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Transparenzgebot - nicht zwangsläufig die Verpflichtung folgt, einen Primärrechtsschutz zu gewähren, sondern ein Sekundärrechtsschutz ausreicht.
  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - Verg W 12/08
    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Hilfsweise regt der Antragsteller eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB an den BGH an zur Frage, ob eine Verweisung in den zulässigen Rechtsweg möglich sei, im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Celle vom 13.6.2001 - Verg 5/00 und des OLG Brandenburg (Beschluss vom 7.8.2008 - Verg W 12/08), welche eine Verweisungsmöglichkeit nach § 17a GVG verneint hätten.
  • OLG Celle, 13.06.2001 - 13 Verg 5/00
    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Eine Verweisung an ein anderes Gericht sei nicht möglich, da nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung in Vergaberechtsstreitigkeiten das Verfahren nach § 17a GVG nicht eröffnet sei (OLG Brandenburg vom 7.8.2008 - VergW 12/08; OLG Celle vom 13.6.2001 - 13 Verg 5/00).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Nach Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG (s. dazu zuletzt EuGH, VergabeR 2011, 430; BGH, VergabeR 2011, 452; OLG München, NZBau 2011, 505; OLG München, VergabeR 2011, 606; Senat, VergabeR 2011, 471) liegt eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht.

    Allerdings besteht der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (OLG München, NZBau 2011, 505; zu einer Ausnahme Senat, Beschluss vom 02.03.2011, VII-Verg 48/10, NZBau 2011, 244 = VergabeR 2011, 471).

    Anstelle einer Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB tritt dabei die Rechtsbeschwerde (OLG München (NZBau 2011, 505).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - Verg 37/18

    Was ist ein öffentlicher Auftrag?

    Es entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der öffentliche Auftraggeber für die Beschaffung aber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 GWB gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Verträgen nach § 127 Abs. 2, 2a SGB V oder von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 23.01.2012, X ZB 5/11, juris-Tz. 24; OLG München, Beschluss vom 30.06.2011, Verg 5/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013, 15 Verg 11/12).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Nach bisheriger Rechtsprechung der Vergabesenate geht die Rechtsbeschwerde der Divergenzvorlage nach § 179 Abs. 2 GWB unter Spezialitätsgesichtspunkten vor (Senatsbeschluss vom 19.10.2011 - VII-Verg 51/11, zitiert nach juris, Tz. 49; OLG München, Beschluss vom 30.06.2011 - Verg 5/09, zitiert nach juris, Tz. 43).
  • OLG Hamburg, 16.04.2020 - 1 Verg 2/20

    Notfallrettung Hamburg - Rechtsweg bei Nachprüfungsantrag zu Ausschreibung -

    a) Es entspricht insoweit der mittlerweile allgemeinen Ansicht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, NZBau 2012, 248 ff., juris Rn. 24) und der Vergabesenate (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - Verg 40/18 -, NZBau 2019, 332 ff., juris Rn. 87 f.; OLG Celle, Beschl. v. 16. Oktober 2018 - 13 Verg 3/18 -, NZBau 2019, 268 ff., juris Rn. 18 ff.; OLG München, Beschl. v. 30. Juni 2011 - Verg 5/09 -, NZBau 2011, 505 ff., juris Rn. 25 ff., 40 ff.), dass bei fehlender Statthaftigkeit des Verfahrens vor der Vergabekammer gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG die Verweisung von den Vergabesenaten in den Rechtsweg zu den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten möglich und geboten ist, sofern der Antragsteller sein Rechtsschutzziel im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will und kann (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19 -, juris Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12

    Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von

    75 Danach kann auch der Vergabesenat ein nach § 116 GWB vor ihn gelangtes Nachprüfungsverfahren an das Gericht des zuständigen Rechtswegs verweisen (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, X ZB 5/11, ZfBR 2012, 276; OLG München, Beschluss vom 30.6.2011, VergabeR 2011, 889).
  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    aa) Allerdings verweisen der Antragsgegner und insbesondere die Beigeladenen zu 1) und zu 5) zu Recht darauf, dass Dienstleistungskonzessionen auch nach dem nationalen Vergaberecht nicht dem Anwendungsbereich des GWB unterfallen (für das Unionsrecht vgl. Art. 17 RL 2004/18/EG; noch offen für das GWB a.F. BGH, Beschluss v. 01.12.2008, a.a.O. ; nunmehr jedoch für das GWB 2009 BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein-Ruhr I", BGHZ 188, 200 ; ebenso OLG München, Beschluss v. 30.06.2011, Verg 5/09 "Rettungsdienst Stadler", NZBau 2011, 505).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 19 Verg 3/21

    Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Rahmen einer europaweit

    a) Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11, juris Rn. 24 mwN) und der obergerichtlichen Vergabesenate (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - Verg 40/18, juris Rn. 87 f.; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 13 Verg 3/18, juris Rn. 18 ff.; OLG München, Beschluss vom 30. Juni 2011 - Verg 5/09, juris Rn. 25 ff.), dass bei Unstatthaftigkeit des Verfahrens vor der Vergabekammer die Verweisung gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG auf den Rechtsweg zu den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten zulässig und geboten ist, wenn der Antragsteller - wie hier von der Antragstellerinnen mit ihrem auf den Rechtsweg bezogenen Hilfsantrag ausdrücklich erklärt - sein Rechtsschutzziel erkennbar auch im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19, juris Rn. 18 und OLG Hamburg, aaO Rn. 73).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22

    Gebrauchmachen von Bereichsausnahme: Verwaltungsgerichte sind zuständig!

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 23.01.2012 - X ZB 5/11 -, NZBau 2012, 248 ff., juris Rn. 24) und der Vergabesenate (Senat, Beschl. v. 19.12.2018 - Verg 40/18 -, NZBau 2019, 332 ff., juris Rn. 87 f.; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 73; OLG Celle, Beschl. v. 16. Oktober 2018 - 13 Verg 3/18 -, NZBau 2019, 268 ff., juris Rn. 18 ff.; OLG München, Beschl. v. 30. Juni 2011 - Verg 5/09 -, NZBau 2011, 505 ff., juris Rn 25 ff., 40 ff.), dass bei fehlender Statthaftigkeit des Verfahrens vor der Vergabekammer gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG die Verweisung von den Vergabesenaten auf den Rechtsweg zu den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten möglich und geboten ist, sofern die Antragstellerin ihr Rechtsschutzziel im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will und kann (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 10.12.2019 - XIII ZB 119/19 -, juris Rn. 18).
  • VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445

    Vergabe von Dienstleistungen für Notfallrettung (Betrieb eines

    Mit Schreiben vom 21.05.2012 beantragte der Bevollmächtigte des Klägers unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 30.06.2011 Az. Verg 5/09, bestätigt durch den Bundesgerichtshof, die Wiederaufnahme des Verfahrens.
  • VK Nordbayern, 11.11.2011 - 21.VK-3194-33/11

    Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht dem Vergaberecht!

    Nach Art. 1 Abs. 1 der Rechtsmittelrichtlinie (2007/66/EG) ist der Anwendungsbereich des Rechtsschutzes auf den Anwendungsbereich der VKR (2004/18/EG) beschränkt, so dass Dienstleistungskonzessionen (gemäß Art. 17 VKR) von dem Bereich ausgenommen sind (ausführlich dazu OLG München, Beschluss vom 30.06.2011, Verg 5/09).
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